Leitlinien

Beratung und Gerichtsvertretung

Wir betreuen Privatpersonen bei Problemen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts und angrenzenden Gebieten. Unsere Gerichtsvertretung erstreckt sich auf die Kantone AG, SO, BE und das Bundesgericht. Mandate im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege übernehmen wir keine. Auf eine Vorschussleistung wird verzichtet.

Fallmanagement

Das Fallmanagement soll den Zugang zum Gesundheitssystem ermöglichen. Es nimmt im Normalfall eine vermittelnde Stellung ein. Zwischen Ratsuchenden und dem Gesundheitssystem wird eine Steuerungsfunktion wahrgenommen. Die Versorgungsgerechtigkeit und der Zugang zum Recht für alle ist uns ein Anliegen.

Vertraulichkeit

Wir sind der beruflichen Schweigepflicht unterstellt. Zudem sind wir ausschliesslich unseren Mandanten verpflichtet.

Unsere Mandanten weisen wir darauf hin, dass vertrauliche Dokumente und Informationen nicht per normales E-Mail zugestellt werden sollten. Es wird empfohlen, vorzugsweise den Postweg zu benützen.

Honorar

Unsere telefonische Erstberatung ist kostenlos. Die weitergehende Beratung und Gerichtsvertretung offerieren wir Ihnen mit einem Kostendach.

Wir vertreten pro Jahr 1 – 2 Pro-Bono-Mandate. Für diese Mandate stellen wir keine Rechnung.